Mein Name ist Brigitte, motorisiert, selbst Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Ich bin sehr kinderlieb, zuverlässig und verantwortungsvoll. Kann gut Dinge organisieren und erledigen. Auch in problematischen Situationen behalte ich den Kindern gegenüber immer die Ruhe und suche nach einer Lösung. Habe bereits seit 18 Jahren Erfahrung in der Kinderfremdbetreuung gesammelt: Langzeitbetreuung von drei Geschwisterkindern(2, 4, 6 Jahre), Betreuung in den frühen Morgenstunden (Notfallbetreuung vom Jugendamt(4, 8 Jahre), sporadische Übernachtbetreuung von drei Geschwisterkindern (1, 2, 6 Jahre), vier Wochen einen Säugling Tag und Nacht in meinen Räumen betreut (8 Monate), sieben Jahre in einem Hotel als Kinderbetreuung gearbeitet (1-10 Jahre), Tagesmutter (Gruppe bis zu fünf Kindern (0-3 Jahre).Eine gültige Pflegeerlaubnis liegt vor. Referenzen bzw. Zeugnisse vorhanden. Ich bin gelernte Bürokauffrau und habe bis 2000 an einer Grundschule als Schulsekretärin gearbeitet. Dort habe ich meine Stärke entdeckt mit Kindern zu arbeiten und sie zu beaufsichtigen. Daraufhin habe ich meinen Beruf gewechselt und es bis heute nicht bereut. Im November 2018 ziehe ich von Essen nach Geeste-Dalum und habe deswegen ab Januar 2019 oder später einen freien Betreuungsplatz für ihren Schatz frei. Bei Interesse oder Rückfragen melden sie sich bitte bei mir.
Angebotene Dienste |
Babysitting
Teilzeitbetreuung/ Vorschulbetreuung Nanny Zuhause Tagesmutter |
Ausbildung |
Abschluss als Erzieher
Erste Hilfe Kurs |
Erfahrung | Berufliche Erfahrung, über 10 Jahre. |
Hat schon Kinder im folgenden Alter betreut: |
Unter 6 Monate
6 bis 12 Monate 1 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre Über 6 Jahre |
Gesprochene Sprachen |
Deutsch
(Muttersprache)
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Zusätzliche Dienste |
Hausaufgabenhilfe :
Ja, Grundschulniveau
Kochen für die Kinder : Ja, das kann ich Putzhilfskraft/ Bügeln : Nein, das möchte ich bitte nicht |
Brigitte kann Ihnen auf Anfrage die Kontaktdaten von früheren Arbeitgebern übermitteln, die Ihn weiterempfehlen.
Die Preise müssten ausgehandelt werden. Angegebener Stundenlohn hier nicht verbindlich. Würde sich nach der anfallenden Stundenzahl richten.