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Vorstellung
- Das schulpflichtige Kind muss allenfalls ( evtl. nicht immer), geweckt werden und in die Schule geschickt werden.
- Bis zu den Sommerferien muss der Kleinste durchgehend betreut werden. Nach den Sommerferien evtl. noch vom Kindergarten abgeholt werden.
- Fürs Mittagessen und wieder in die Schule schicken wären Sie auch zuständig
- Je nach Dienstplan beläuft sich die Betreuungszeit bis 17.45 oder 18.30 (Mo&Fr)
-Abendessen richten wäre super, aber nicht zwingend notwendig
Besten Dank und ich freue mich auf eine Kontaktaufnahme!